Zuschuss aus dem Niederösterreichischen (WKNÖ) Existenzsicherungsfonds

Wenn Ihre aktuellen Monatsumsätze im Vergleich zu den Monatsumsätzen des Vorjahres deutlich zurückgegangen sind, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich eine einmalige Unterstützungsleistung beantragen.

Die Höhe der finanziellen Hilfe ist von Ihrem Umsatzrückgang und von der Verfügbarkeit der Mittel abhängig und beträgt maximal 5.000,- Euro.

Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit (mindestens zweijährige WK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung) gibt es von der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen einmaligen Existenzsicherungszuschuss von bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen. Zu beachten ist weiters, dass ein tatsächlicher Umsatzrückgang durch COVID 19 nachgewiesen werden muss, daher kann eine Antragstellung frühestens Anfang April 2020 für den Monat März 2020 erfolgen.

Bloße Prognoserechnungen hinsichtlich des Umsatzrückganges können nicht in Betracht gezogen werden.

Die Antragstellung ist nur einmal möglich.

Diese Unterstützung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. Dabei werden dem gesamten Unternehmen Teilzeitbeschäftigte anteilig, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte gar nicht zugerechnet.

Ausschlaggebend für die Förderhöhe ist der Rückgang der Umsätze im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr. Der Antrag kann bis zu sechs Monate ab Ende des Umsatzrückganges – bis spätestens 31.12.2020 – der jeweiligen Bezirksstelle übermittelt werden.

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