„LEI“ und „NCI“ Identifikationsnummern für juristische und natürliche Personen

Auf Grundlage der MIFID-II-Richtlinie (RL 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente) benötigen juristische und natürliche Personen ab 2018 eine sie identifizierende Nummer, um jegliche Wertpapiertransaktionen unter Zuhilfenahme von Finanzdienstleistern durchführen zu können.

1. Legal Entity Identifier
Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine 20-stellige Zahl, die jede juristische Person im weiteren Sinn, einschließlich Personengesellschaften und auch eingetragener Einzelunternehmer für die Zwecke des Wertpapierhandels weltweit identifiziert. Jede Verfügung über Wertpapiere (Kauf, Verkauf [Um-]Buchungen) darf ab 3.1.2018 nur unter Angabe des LEI gegenüber dem jeweiligen Finanzdienstleister erfolgen. 

Der LEI kann bei zahlreichen Dienstleistern beantragt werden, wobei die Österreichische Kontrollbank (OEKB)‘ das „WM-Leiportal“ (www.wm-leiportal.org) des WM-Datenservice ausdrücklich empfiehlt und alle Anträge Österreichischer juristischer Personen, die an das WM-Portal gerichtet sind, überprüft. Die Beantragung und die Erteilung können vollständig online erfolgen. 

Anzugeben sind bei der Beantragung neben den Grunddaten des Unternehmens (Firma, Geschäftsanschrift, Registernummer, etc) insbesondere auch die direkte Muttergesellschaft und die weltweit höchste Muttergesellschaft, sofern vorhanden. Maßgeblich dafür, ob eine Muttergesellschaft vorliegt, ist die Konsolidierung des Jahresabschlusses der Untergesellschaft mit jener der Muttergesellschaft. 

Der LEI ist jährlich zu verlängern, wobei die Erstbeantragung 80 Euro, die Verlängerung 70 Euro pro Jahr kostet. 

Nach Erteilung des LEI ist dieser an die jeweilige depotführende Bank zu übermitteln. 

 

2. National Client Identifier
Auch natürliche Personen, die nicht eingetragene Unternehmer sind, müssen ab 3.1.2018 bei jeder Wertpapiertransaktion eine Kennung, den National Client Indentifier (NCI), angeben.

Der NCI wird allerdings von der depotführenden Bank anhand der ihr bekannten Daten (Name, Geburtsdatum, Nationalität) grundsätzlich automatisch und ohne gesondertes Entgelt generiert. 

Im Einzelfall, insbesondere bei ausländischen Staatsbürgern, kann es aber erforderlich sein, der jeweiligen Bank den NCI bekanntzugeben.

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