Kündigungsfristen Arbeiter: Änderung ab 1.7.2021 – verschoben auf 1.10.2021

Ab 1.7.2021 (verschoben auf 1.10.2021) tritt die neue Rechtslage zur Kündigung von Arbeiterinnen
und Arbeitern in Kraft und lehnt sich an die Fristen der Angestellten an. Beachtet werden müssen
folgende neue Fristen sowie Kündigungstermine.

Kündigungsfristen ab 1.7.2021 (verschoben auf 1.10.2021):

1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
3. bis 5. Dienstjahr: 2 Monate
6. bis 15. Dienstjahr: 3 Monate
16. bis 25. Dienstjahr: 4 Monate
ab 25. Dienstjahr: 5 Monate

Weiters zu beachten sind die gesetzlich festgesetzten Kündigungstermine:

– 31.03.
– 30.06.
– 30.09.
– 31.12.
die einzuhalten sind.

Abweichungen zu den oben angeführten Kündigungsterminen (15. jeden Monats oder Monatsletzter) sind durch entsprechende Regelungen im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag möglich.

Tipp: Wir empfehlen, in bestehenden und neuen Dienstverträgen den 15. und letzten eines Kalendermonats zusätzlich als Kündigungstermin festzulegen.

Durch diese gesetzliche Änderung kommt es ab 1.7.2021 (verschoben auf 1.10.2021) zu einer Verlängerung der Kündigungsfristen. Für Kündigungen, die bis 30.9.2021 ausgesprochen werden, gelten die ursprünglichen Kündigungsfristen und -termine, auch wenn die tatsächliche Frist sich über den 30.9.2021 zieht. Erst ab 1.10.2021 gelten die oa. Fristen sowie Termine.

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