Härtefallfonds: Sicherheitsnetz für kleine Betriebe

Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind insbesondere kleine Unternehmen in
ihrer Existenz gefährdet. Die öffentliche Hand richtet für Ein-Personen-Unternehmen (EPU),
Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, freie Dienstnehmer und freie Berufe einen Härtefallfonds ein,
der mit 1 Milliarde Euro dotiert wird.

Allgemeines

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss
• Die Höhe des Zuschusses macht in der 1. Phase bis zu 1.000 Euro aus, in der 2. Phase bis zu 2.000 Euro pro Monat, max. € 6.000 im Zeitraum von 3 Monaten
• 1 Milliarde Euro Fördervolumen
• Für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und freie Berufe
• Abgewickelt durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Auftrag des Bundes

Infos zum Fonds

Der Fonds hat als zentrale Aufgabe all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarf des Lebens, durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zu unterstützen.

Folgende Unternehmer können Ansprüche stellen:

• Ein-Personen-Unternehmer
• Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
• Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
• Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
• Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
• Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Anspruchsberechtigte

Grundsätzlich sind das Selbständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind. Das bedeutet:

• Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
• von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
• haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

• Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal, ob Kammermitglied oder nicht)
• Unternehmensgründung bis 31.12.2019 – Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
• Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
• Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
• Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen – wenn kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
• Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
• Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
• Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
• Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
• Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
• Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
• Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf – die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein; dieses Kriterium gilt nur für Bilanzierer und NICHT für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

Folgendes können Sie bereits vorbereiten:

• Ihre Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, haben Sie einen WKO-Benutzeraccount, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
• Ihre persönliche Steuernummer
• Ihre KUR ODER GLN:
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.
Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
• Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Abwicklung durch die Wirtschaftskammer

Die Abwicklung erfolgt über die Seite wko.at/haertefall-fonds. Hier werden alle wesentlichen Informationen bereitgestellt, sowie der Link zur konkreten Antragsstellung, der ab Freitag, 27.3., 17 Uhr, freigeschalten sein soll. Durch Ausfüllen des Online-Formulars wird das Prozedere der Antragsstellung in Gang gesetzt. Nach erfolgter positiver Rückmeldung zur Antragsstellung erfolgt die Auszahlung – außer Wochenende und Feiertag – innerhalb von 24 Stunden.

office@prosenz.at

oder

+43 1 368 02 48