Garantien für Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU (außer Tourismus)

Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

Überblick

• Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen.
• Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben.
• Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert.
• Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre.
• Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (aws), entscheidet über die Vergabe der Haftung.

Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind Unternehmen, die:

• im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
• die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist

• Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
• Garantielaufzeit max. 5 Jahre

Kosten

• Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos – entfällt im Regelfall sofern dies EU-beihilfenrechtlich zulässig ist

Sicherheiten

Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)

Antragsstellungen für betroffene EPU/KMU (außer Tourismus) erfolgen über die Hausbank. Der Antrag wird durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht.

Erforderliche Unterlagen:
• Bankpromesse: d.h. eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist, die Finanzierung durchzuführen;
• Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit;
• Bestätigung der Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien in dem der Antragstellung vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüllt: URG-Kriterien:
    – Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive   Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
    – spätestens 9 Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung zu verwenden

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