e-Zustellung Neu

Ab 1.1.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, was die neue elektronische Zustellung für Ihr Unternehmen bedeutet.

Mit Beginn des kommenden Jahres sind Bundesbehörden verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen, sofern ein Empfänger zur elektronischen Zustellung registriert ist. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Der Begriff des Unternehmens ist dabei weit gefasst und umfasst neben Personen mit betrieblichen Einkünften ua. auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind nur Unternehmen, die nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder über keinen Internetanschluss verfügen.

Damit alle behördlichen Zustellungen an einem zentralen Ort abgeholt werden können, wurde das elektronische Postfach “MeinPostkorb” im Unternehmerserviceportal (USP) geschaffen. Geht eine neue Nachricht im Postkorb ein, erfolgt eine Verständigung des Empfängers mittels E-Mail auf eine oder mehrere im Teilnehmerverzeichnis hinterlegte E-Mail Adresse(n). Für die Abholung einer nachweislichen Zustellung (RSa, RSb) bedarf es eines Logins mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur, für die Abholung einer nicht nachweislichen Zustellung reicht ein einfacher Login mit einem postbevollmächtigten USP-User. Auch besteht die Möglichkeit, Nachrichten automatisch über ein Webservice abholen zu lassen.

Was ist bis 1.12.2019 für jeden (teilnahmeverpflichteten) Unternehmer zu tun?

Unternehmer müssen zeitgerecht alle technischen Voraussetzungen schaffen, um elektronische Zustellungen empfangen zu können. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:

  1. Aktivierung der Bürgerkarte oder Handysignatur des Unternehmers bzw. Geschäftsführers und der als Postbevollmächtigte zur Abholung vorgesehenen Mitarbeiter.
  2. Registrierung des Unternehmens im USP und Festlegung eines USp-Administrators sowie eines Postbevollmächtigten.

Wenn Sie ein Schreiben in Ihre Databox in FinanzOnline erhalten haben, das Sie über die Übernahme Ihrer Adressinformatinen ins zentrale Teilnehmerverzeichnis informiert, sind Sie bereits zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung für nicht nachweisliche Zustellungen registriert. Es ist nur mehr eine Kontrolle und allenfalls Ergänzung der Profileinstellungen im Anzeigemodul “MeinPostkorb” im USP erforderlich. Die Aktivierung der nachweislichen Zustellung (RSa, RSb) erfolgt mittels Login ins USP unter Verwendung der Handysignatur/Bürgerkarte.

Wenn Sie ein Schreiben in die Databox erhalten haben, das Sie darüber informiert, dass eine automatische Übernahme ins Teilnehmerverzeichnis nicht möglich war, können Sie sich ab 1.12.2019 direkt im Anzeigemodul “MeinPostkorb” ins Teilnehmerverzeichnis eintragen und so die eZustellung aktivieren. Alternativ können Sie auch weiterhin durchAktivierung der elektronischen Zustellung in FinanzOnlin bei gleichzeitiger Hinterlegung einer E-Mail Adresse die automatische Übernahme ins Teilnehmerverzeichnis erwirken, eine Eintragung im Teilnehmerverzeichnis ist dann nicht erforderlich.

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