Das bedeutet für einen Arbeitnehmer mit 4.000 Euro brutto im Monat ein jährliches Minus von 72 Euro netto, während jemand mit der Höchstbemessungsgrundlage von 6.450 Euro im Jahr 116 Euro verliert. Durch steuerliche Rückholeffekte fällt die Belastung nicht linear aus, ab etwa 7.000 Euro sinkt sie wieder leicht. Für Arbeitgeber steigen die Kosten pro 1.000 Euro Bruttomonatseinkommen um 30 Euro, bis zu einem Maximum von 193,50 Euro. Wien ist damit das einzige Bundesland, das diesen Beitrag anhebt.
Ziel ist die Erhöhung soll die langfristige Sicherung des geförderten Wohnbaus gewährleisten.
Die Erhöhung betrifft alle Dienstverhältnisse mit Dienstgebern in Wien, somit auch Dienstnehmer aus den Bundesländern, die nicht in Wien wohnen.
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