Fördercall „Gastgeber 2019“ im Bundesland Niederösterreich

Im Rahmen des Fördercalls „Gastgeber 2019“ werden Investitionskosten ab EUR 5.000 bis EUR 30.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.

 

Im Zentrum der Förderung steht die Sicherung der Grundversorgung, der Kommunikation und Erhöhung der Lebensqualität sowie die Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes der Unternehmen.

I. Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Mitglied der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer NÖ sind.

 

II. Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 % (max. € 6.000) der förderbaren Kosten.

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich. Ausgenommen davon sind Förderungen des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds.

 
III. Förderbare Kosten

Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Projekt zurechenbare Investitionen zur Erneuerung der Einrichtung, der Ausstattung und zur optischen Verbesserung des Umfeldes der Betriebe.

Die Investition muss bis spätestens 31.12.2019 durchgeführt (=spätestes Rechnungsdatum) werden und mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition aufrechterhalten bleiben.

 

IV. Nicht förderbare Kosten

  • Rechnungsbeträge unter € 200 (exkl. MWSt)
  • Rechnungen, die nicht auf den Fördernehmer lauten
  • Zahlungen, die nicht vom Fördernehmer geleistet wurden
  • Skonti und Rabatte
  • Umsatzsteuer, sofern der Fördernehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • offene (nicht bezahlte) Haftungsrücklässe
  • (Teil-)Beträge aus Zahlungen, für die nachträglich Gutschriften gewährt bzw. rückverrechnet wurden
  • gebrauchte Immobilien
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Reparaturkosten
  • Eigenleistungen (Personalkosten)
  • Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken
  • Gebühren und Abgaben (wie zB Anschlussgebühren, öffentliche Abgaben, Gebühren, Strombezugsrechte)
  • Vertragserrichtungskosten (Rechtsanwalt, Notar)
  • Finanzierungskosten
     

V. Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten (=Bestellung, Lieferung und Leistung) für das Vorhaben zu stellen.

Die Antragseinreichung ist ab 1.3.2019 bis 31.5.2019 nur über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel möglich.

 

VI. Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Gesamtkostenaufstellung (laut Kostenvoranschlägen)
     

      Nach Durchführung der Investition:

  • Rechnungsaufstellung mit Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen oder
  • Rechnungsaufstellung mit Abrechnungsbestätigung vom Steuerberater
     

Alle Unterlagen müssen im Wirtschaftsförderungs-Portal hochgeladen werden.

office@prosenz.at

oder

+43 1 368 02 48